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Schiedsrichterwesen 

 

 

Den aktuellen RC-Schiedsrichterplan für die Rückrunde 2011/12 bekommt ihr hier!

 

DBB Schiedsrichter-Portal TeamSL unter www.basketball-bund.net Informationen 09/10 HIER

==> Anleitung zur Erstanmeldung <==

 

WBV-Umbesetzungsstelle unter http://wbvust.basketball-kreis-bonn.de

 

 

Das Schiedsrichterwesen wird von Cornelius Knorre geleitet!

Bei Fragen erreicht man Ihn per e-mail:  monteposse (at) web.de

 

 

 

Ausschreibung - A.16 Schiedsrichter (SR)
A.16.1. Schiedsrichtergestellung (Soll-SR)

 

A.16.1.1 Für jede am Senioren-MWB teilnehmende Mannschaft hat der betreffende Verein bis
zum 30.06.2010 zwei, für jede am Spielbetrieb teilnehmende U19- bzw. U20-
Mannschaft einen einsatzfähige(n) (d.h. einsatzberechtigte(n)) und –bereite(n) Pflicht-
SR (Soll-SR) zu melden.:

 

A.16.1.2 Der Verein muss für jeden an der für ihn errechneten Soll-Anzahl fehlenden Pflicht-SR
einen Betrag von € 150,00 zahlen.

 

A.16.2 Schiedsrichtergestellung (Ist-SR)

 

A.16.2.1 Der Verein, der bis zum 30.06.2010 über die für ihn errechnete Soll-Anzahl weitere
einsatzberechtigte und –bereite Pflicht-SR (Ist-SR) meldet, erhält für jeden Ist-SR eine
Gutschrift von € 150,00.

 

A.16.3 Schiedsrichtergestellung (Pflicht-SR)

 

A.16.3.1 SR gemäß A.16.1.1 oder A.16.2.1sind Pflicht-SR

 

A.16.3.2 Wenn der Verein bis zum 31.10.2010 einsatzberechtigte und –bereite Pflicht-SR nachmeldet,
erhält für jeden nachgemeldeten Pflicht-SR eine Gutschrift von € 75,00.

 

A.16.3.3 SR, die in der Zeit vom 01.01.2010 bis zum 31.10.2010 an keiner SR-Fortbildung teilgenommen
haben, können nicht nachgemeldet werden.

 

A.16.3.4 Ein Pflicht-SR gemäß A.16.3.1 muss mindestens die Hälfte seiner zugeteilten Ansetzungen
(Gesamtanzahl) selbst wahrnehmen.

 

A.16.3.5 Nimmt ein Pflicht-SR weniger als die Hälfte seiner zugeteilten Ansetzungen selbst
wahr, hat der Verein für diesen SR € 75,00 zu zahlen.

 

A.16.3.6 Wenn für einen SR aufgrund einer selbstständig vorgenommenen Umbesetzung gemäß

 

A.16.4.9. ein SR desselben Vereins, für den der angesetzte SR tätig ist, den Einsatz
wahrnimmt, gilt der Einsatz weiterhin als selbst wahrgenommen.

 

A.16.3.7 Die Auszahlung der Gutschrift an den Verein erfolgt nach Abschluss des MWB und
nach Auswertung der wahrgenommenen SR-Einsätze.

 

A.16.4. SR-Einsatz / SR-Umbesetzungen / SR-Umbesetzungsstelle (SRU) /
Zentrale SRU-Erfassungsstelle

 

A.16.4.1 Ein als einsatzfähig gemeldeter SR (Pflicht-SR) kann grundsätzlich an allen Tagen angesetzt
werden.

 

A.16.4.2 Die SR haben die Möglichkeit, in TeamSL ihre Einsatzwünsche zu pflegen. Zulässige
Einsatzwünsche werden nach Möglichkeit berücksichtigt.

 

A.16.4.3 Eine unumgängliche Absage ist umgehend bei der zuständigen SRU zu tätigen und
eine Umbesetzung zu melden. Handelt es sich um eine Ansetzung zu zwei gekoppelten
Spielen, sind beide Spiele in dem Umbesetzungsantrag anzugeben.

 

A.16.4.4 Der Antrag kann formlos schriftlich per Post, per Fax oder per Email bei der zuständigen
SRU gestellt werden. In diesen Fällen ist eine rechtzeitige Vergewisserung über
den Eingang der Absage bei dem Empfänger immer erforderlich. Ohne Bestätigung
über den Erhalt der Absage gilt diese als nicht erfolgt. Wird die Umbesetzung
fernmündlich beantragt, gilt der Antrag nur als gestellt, wenn dieser von der
zuständigen SRU persönlich entgegengenommen wurde. Des Weiteren kann eine
Abgabe TeamSL erfolgen.

 

A.16.4.5 Ein Antrag muss mindestens 10 Tage vor dem angesetzten Austragungstag vorliegen.

 

A.16.4.6 Ein Antrag gilt grundsätzlich als nicht gestellt und wird nicht bearbeitet:
a) wenn dieser nicht spätestens 10 Tage vor dem Austragungstag des betreffenden
Spieles bei der zuständigen SRU vorliegt oder
b) wenn dieser nicht bei der dafür zuständigen SRU gestellt wird.

 

A.16.4.7 Bei einer verspäteten Rückgabe, kann die zuständige SRU sich noch um einen Ersatz-
SR bemühen. Wird dieser noch gefunden und übernimmt dieser auch den Einsatz, wird
der Antrag wie „fristgerecht gestellt“ behandelt. Es wird jedoch eine Bearbeitungsgebühr
erhoben. Wird kein Ersatz-SR gefunden, gilt der Antrag stets als nicht fristgerecht
gestellt und das Ausbleiben des angesetzten SR wird dann als Nichtantritt gewertet. Bei
einer verspäteten Rückgabe, ist eine persönliche Kontaktaufnahme mit der zuständigen
Umbesetzungsstellen unumgänglich,

 

A.16.4.8 Die Rückgabe einer SR-Ansetzung an den Schiedsrichterwart, an die Zentrale SRUErfassungsstelle,
an die Spielleitung, an den Computerdienst oder die GS ist nicht möglich.
Eine dennoch an diese Stellen erfolgte Rückgabe gilt als nicht eingegangen und
wird nicht bearbeitet.

 

A.16.4.9 Selbstständige Umbesetzungen sind nur für BeL-/JRLw- und JOLm-Spiele zulässig.
Der Ersatz-SR muss zumindest die BeL-Qualifikation haben. Eine selbstständige Umbesetzung
ist unmittelbar der zuständigen Umbesetzungsstelle zu melden. Die Beweispflicht
obliegt dem ursprünglich angesetzten SR.
Alle anderen Spiele sind zwingend und ausschließlich bei den zuständigen U-Stellen
abzugeben.

 

A.16.4.10 Eine Bewerbung auf ein offenes Spiel im Onlineportal der Umbesetzungsstellen ist
bindend. Eine Abgabe einer zugewiesenen Ansetzung ist nur unter den oben genannten
Kriterien möglich.

 

A.16.4.11 Jede Umbesetzung ist auf dem Spielberichtsbogen zu vermerken.

 

A.16.5 SR-Kleidung

 

A.16.5.1 In allen Spielen ist die offizielle Schiedsrichterkleidung von beiden Schiedsrichtern einheitlich zu tragen.

 

A.16.5.2 Nur gültig für RLD, OLD, 1RLH, 2RLH, OLH, JNRW
Die SR-Hemden müssen mit dem WBV-Logo und der Werbung von basketballdirekt.de
versehen sein.

 

A.16.6 SR-Beurteilung

 

A.16.6.1 Lob und Kritik in Bezug auf Schiedsrichter kann jederzeit – vorzugsweise per Mail - an
den Vizepräsidenten für das Schiedsrichterwesen gerichtet werden.

 

A.16.7. Bezahlung des SR

 

A.16.7.1 Der Heimverein bzw. Ausrichter ist verpflichtet, jedem der beiden SR für die Leitung
eines Pflichtspiels folgenden Betrag zu zahlen:
Senioren
1.RLH € 60,00
RLD € 40,00
2.RLH € 40,00
OLD + OLH € 25,00
LLD + LLH € 20,00
BeLD + BeLH € 15,00
Jugend
JNRW € 25,00
JRL (U17 und älter) € 20,00
JRL (U16 und jünger) € 15,00
JOL € 15,00

Jugend-Qualifikation: Gebühr der Liga, für die die Qualifikation gedacht ist
Bestenspiele
Einzelspiele € 30,00
Kurzspiele Turnier € 15,00
Pokal
Mittel aus den Ligen beider Mannschaften, mind. 15 €
Halbfinale und Finale wie RLD/1.RLH.
Wenn ein SR ein Pflichtspiel allein leiten muss, steht dem SR das 1,5 fache des entsprechenden
Betrages zu.

 

A.16.7.2 Bei Abwesenheit des SR von mehr als 6 Stunden oder bei der Leitung von 2 Spielen
hintereinander erhält der SR einen Zusatzbetrag von € 5,00. Leitet ein SR ausnahmsweise
3 Spiele hintereinander, steht ihm ein weiterer Zuschlag von € 5,00 zu.

 

A.16.7.3 Die Fahrtkostenerstattung beträgt pro gefahrenen Kilometer € 0,30.

 

A.16.7.4 Die SR sind verpflichtet, den nach Entfernung kürzesten Anreiseweg abzurechnen.

 

A.16.7.5 Bei gemeinsamer Anreise beider SR beträgt die Fahrtkostenerstattung pro gefahrenen
Kilometer € 0,34.

 

A.16.7.6 Die SR sind verpflichtet, gemeinsam anzureisen, wenn sie zwischen Wohn- und Spielort
in einer Richtung mehr als 30 km gemeinsame Wegstrecke haben. Reisen sie getrennt
an, dürfen sie für die gemeinsame Wegstrecke zusammen nur € 0,34 pro km
abrechnen.

 

A.16.7.7 Dem SR ist der ihm zustehende Gesamtbetrag spätestens in der Halbzeitpause in bar
auszuzahlen. Eine Auszahlung ist unbar ist nicht möglich.

 

A.16.7.8 Wenn der Verein den Gesamtbetrag oder einen Teilbetrag am Austragungstag nicht
auszahlt, geht die Forderung auf den Verband über. Der Verband zahlt den Betrag an
den SR. Die Forderung des WBV an den Verein erhöht sich je Rechnung um einen
Betrag von € 5,00 als Erstattung an den SR.

 

A.16.7.9 Bestehen bei einem Verein Zweifel an einer SR-Abrechnung, so kann er diese unter
Vorlage der Abrechnungsquittung und vorsorglicher Angabe einer Bankverbindung
durch den Vizepräsidenten für das SR-Wesen oder bei der dafür eingerichteten Stelle
überprüfen lassen. Der Verein ist jedoch nicht berechtigt, von sich aus Kürzungen vorzunehmen
oder die Auszahlung zu verweigern.

 

A.16.8 Nichtantreten des SR

 

A.16.81 Das Nichtantreten eines angesetzten SR wird bestraft. Verantwortlich ist der angesetzte
nicht angetretene SR. Erscheint ein angesetzter SR 15 Min. nach dem angesetzten
Spielbeginn und das Spiel wird bereits von anderen SR gem. § 59 DBB-SO geleitet, gilt
dieser SR als nicht angetreten. Die nach § 59 Abs. 2 und 3 DBB-SO leitenden SR gelten
als angesetzt.

 

A.16.8.2 Fällt ein Spiel wegen Nichtantritts der SR aus, so sind die angesetzten SR bzw. deren
Vereine neben der Zahlung der im Strafenkatalog festgesetzten Geldstrafe auch zur
Zahlung der festgesetzten Bearbeitungsgebühren für die Neuansetzung des Spieles
verpflichtet.

 

A.16.8.3 Ein SR, der einen Einsatz nicht wahrgenommen hat und dieses nicht zu vertreten hat,
hat einen Antrag auf Anerkennung der höheren Gewalt innerhalb von 48 Stunden nach
dem Austragungstermin (Poststempel, per Fax oder per eMail mit Empfangsbestätigung)
bei der Spielleitung zu stellen. Beweismittel sind dem Antrag beizufügen. Wenn
Beweismittel zu einem späteren Zeitpunkt vorgelegt werden, ist dieses im Antrag zu
vermerken.

 

A.16.8.4 Die durch das schuldhafte Nichtantreten der SR vom Spielausfall betroffenen Vereine
können die entstandenen Fahrt- bzw. Hallennutzungskosten geltend machen.

 

A.16.8.5 Der betroffene Verein muss innerhalb von 14 Tagen nach dem Spiel die Kostenerstattung
bei der Spielleitung beantragen.

 

A.16.8.6 Aus der Kostenaufstellung muss zu entnehmen sein:
a) Wie viele eingesetzte Spieler plus Trainer und ein Assistenztrainer (falls die
Trainerfunktion nicht von Spielern ausgeübt wurde) an der Fahrt teilgenommen
b) Whaibee vnie. le PKW für den Transport der Teilnehmer benutzt wurden. (max. 4 PKWs)
c) Wie viel Kilometer für die Hin- und Rückfahrt (kürzeste Strecke) mit den benutzten
PKW gefahren wurde.
d) Kontoinhaber, Name des Geldinstitutes, Konto-Nummer und Bankleitzahl.
e) Wenn der Verband in Vorleistung treten soll, muss dieses ausdrücklich beantragt
werden.

 

A.16.8.7 Nicht ordnungsgemäß erstellte Kostenaufstellungen bezüglich a) bis e) werden nicht
bearbeitet und gelten als nicht gestellt.

 

A.16.8.8 Wird ein Antrag auf Erstattung der entstandenen Hallennutzungskosten gestellt, ist ein
entsprechender Nachweis beizufügen.

 

A.16.8.9 Der Antrag auf Kostenerstattung wird von der Spielleitung an die vom Verband eingerichtete
Stelle zwecks Bearbeitung und Entscheidung weitergeleitet.

 

A.16.8.10 Bei positiver Entscheidung wird der Betrag dem betreffenden SR bzw. seinem Verein
als Haftungsschuldner in Rechnung gestellt.

 

A.16.9 SR / Rechte und Pflichten

 

A.16.9.1 Die Rechte und Pflichten der SR sind in den Offiziellen Basketball-Regeln festgelegt.

 

A.16.9.2 Der auf dem SBB in der Zeile „1. Schiedsrichter“ eingetragene SR übernimmt in jedem Fall
die Funktion des 1. SR.

 

A.16.9.3 Jede Unregelmäßigkeit ist von den SR auf der Rückseite des Spielberichts zu vermerken.

 

A.16.9.4 Den SR steht eine eigene abschließbare Umkleidekabine mit Duschgelegenheit zu.

 

A.16.9.5 Nur gültig für die 1RLH
Bei Spielen der 1. RLH hat der Heimverein einen SR-Betreuer zu stellen. Dieser hat sich 60
Minuten vor Spielbeginn bei Eintreffen der SR zur Verfügung zu stellen. Seine Tätigkeit endet
beim Verlassen der Halle durch die SR.